Ihre Steuerberatung
für Vereine

Unser Spezialgebiet

Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH)

Ihr persönlicher
Steuerberater für Ihren
Verein

Unsere zertifizierten Berater für Gemeinnützigkeit sind Ihre persönlichen Ansprechpartner und helfen Ihnen gerne. Unsere Steuerberater bilden sich regelmäßig in Ihren Fachbereichen fort, um Ihren Fragen und Problemen mit Expertise und Kompetenz entgegenzuwirken. Von unserer jahrelangen Erfahrung konnten schon zahlreiche Berufsverbände, gemeinnützige Organisationen und Vereine profitieren, u. a. aus den Bereichen Bildung, Jugend und Familie, Forschung, Sport, Umweltschutz und Gesundheit.

Clemens Guttau, M.A.

Steuerberater, Rechtsanwalt

Ihre Steuerberatung für Vereine

Sie sind ehrenamtlich in einem Verein oder einer gemeinnützigen Einrichtung in einem der Organe tätig und benötigen steuerliche Beratung? Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie proaktiv und kompetent mit unseren Experten für die Steuerberatung für gemeinnützige Vereine. Mit der Betreuung von rund 30 gemeinnützigen Einrichtungen aus verschiedenen Bereichen haben wir uns auf dieses Gebiet spezialisiert und können Ihnen umfangreichen Service bieten. Unsere Steuerberater beziehen bei der Beratung von Fördervereinen, Sportvereinen, Kleingärtner- und Tierzüchtervereinen, Musischen Vereinen, Kulturvereinen Naturschutzvereinen und Selbsthilfevereinen nicht nur die steuerlichen, sondern auch die zivilrechtlichen und vor allem die vereinsrechtlichen Aspekte mit ein. So schaffen wir eine Steuerberatung, die Sie bei allen im Zusammenhang mit der Gemeinnützigkeit stehenden Themen umfassend und zuverlässig berät.

Vereine und gemeinnützige Organisationen bilden die Spezialisierung unserer Steuerberater

Vereine und Verbände sind aufgrund Ihrer gemeinnützigen Funktion oder der Tätigkeit als Berufsverband häufig steuerbegünstigt. Aus diesem Grund ist es in diesen Bereichen wichtig steuerliche Einzelheiten und Besonderheiten zu beachten. So gilt dies nur für Vereine, die einen gesellschaftlichen Zweck verfolgen und dem Gemeinwohl dienen, was regelmäßig durch das Finanzamt anhand der formellen Satzungsmäßigkeit und der Umsetzung der Satzung überprüft wird. Hinsichtlich der formellen Satzungsmäßigkeit ist die Angabe der Gemeinnützigkeit des Vereins obligatorisch und muss festgeschrieben sein. Hierbei achtet das Finanzamt besonders darauf, ob sich das Ziel des Vereins nach einer Gruppe von Menschen und nicht nach Einzelpersonen richtet. Da diese Aspekte häufig zu Konflikten zwischen den gemeinnützigen Einrichtungen und dem Finanzamt führen, ist es hilfreich eine Steuerberatung zur Hilfe zu ziehen. Dank unserer Spezialisierung beraten wir Sie eingehend und übernehmen für Sie Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung.

Obwohl gemeinnützige Vereine oft von Steuerbegünstigungen profitieren, sind Sie in vieler Hinsicht steuerpflichtig. Für folgende Steuern müssen Vereine Abgaben tätigen:

  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Umsatzsteuer

Da viele Vereine unter bestimmten Bedingungen jedoch auch von diesen Steuern befreit sind, unterstützt Sie Ihre Steuerberatung für Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bei der Planung Ihrer Umsätze und der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Unsere auf Steuerberater mit der Spezialisierung auf Vereine erkennen das steuerliche Potenzial und wissen, wo Sie mit Ihren Leistungen Steuern einsparen können. Doch ermitteln wir für Sie nicht nur Ihre steuerlichen Vorteile, sondern unterstützen Sie auch in der Planung Ihre Mitgliedsbeiträge und Einnahmequellen. Hierbei ist nämlich besonders darauf zu achten, eine gewisse Summe nicht zu überschreiten, da Ihnen sonst die Gemeinnützigkeit abgesprochen wird und wieder höhere steuerliche Abgaben auf Sie zukommen. Die Steuerkanzlei Rümmeli & Partner umfasst in Ihrer Beratung die ideellen Einnahmen des Vereins aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuschüssen, den zweckmäßigen Betrieb mit der Generierung von Einnahmen über Veranstaltungen, der wirtschaftliche Betrieb mit Einnahmen aus Bewirtung und Werbung verzeichnet und Einnahmen aus Vermögensverwaltung. Die Steuerberater unserer Kanzlei koordinieren die unterschiedlichen Einnahmen und ordnen die unterschiedlichen Einkünfte den verschiedenen Kategorien korrekt zu. Unter Beachtung dieser Aspekte erarbeiten wir, wie hoch Ihre jeweiligen Gewinne sein dürfen und welches Vermögen Ihr Verein generell besitzen darf, um generelle und zusätzliche steuerliche Vorteile geltend zu machen.
Weiterhin übernehmen wir Ihre Steuererklärung, die Sie – anders als Privatpersonen oder Unternehmen – nicht jährlich, sondern alle drei Jahre abgeben müssen. Um Ihnen auch in dieser Hinsicht die Arbeit zu erleichtern und für Klarheit bei diesem komplexen Thema zu sorgen, übernehmen wir die Steuerberatung für die unterschiedlichsten Vereine. Hierzu zählen:

  • Traditionsvereine wie Bürgervereine, Heimatvereine und Schützenvereine
  • Hobbyvereine wie Kleingärtnervereine und Tierzüchtervereine, Kegelclubs und Dartclubs
  • Musische Vereine wie Musikzüge, Gesangsvereine und Chöre, Tanz- und Theatervereine
  • Kulturvereine wie literarische Gesellschaften, Kunstvereine oder Geschichtswerkstätten
  • Weltanschauungsvereine
  • Umweltvereine und Naturschutzvereine
  • Selbsthilfevereine und Selbsthilfegruppen
  • karitative und humanitäre Vereine
  • Fördervereine und Trägervereine für Jugendstätten, Kindergärten und Bürgerhäuser

Unsere Leistungen der Steuerberatung für gemeinnützige Vereine und Organisationen

Die Steuerberater unserer Kanzlei verfolgen das Ziel, Sie mit einer proaktiven, individuellen Beratung zu unterstütze und Ihnen die komplexen Prozesse der Verwaltung von Steuern und Recht abzunehmen und zu vereinfachen. Der Erhalt eines Spendensiegels, Hilfe bei der Gründung oder die Finanz- und Lohnbuchhaltung sind neben den anderen Feldern der Arbeitsbereich unserer erfahrenen Steuerberater. Stetig befassen sich unsere Experten auf dem Gebiet der Steuerberatung für gemeinnützige Vereine und Organisationen mit den vielseitigen Aspekten dieses Spezialgebietes. Dazu gehören unter anderem:

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt
  • Satzungsgestaltung
  • Satzungsänderung
  • Überprüfung von Satzungen und Verträgen
  • Mitgliederverwaltung
  • Gestaltung von Beitragsordnungen
  • Wechsel der Rechtsform zur gGmbH
  • Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen
  • Lohnabrechnung in gemeinnützigen Einrichtungen
  • Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale
  • Arbeitsverhältnisse
  • steuerfreie Leistungen der Arbeitnehmer
  • Werbung
  • Sponsoring
  • öffentliche und private Zuschüsse
  • Finanzbuchhaltung mit individuellem Kontenrahmen oder Vereinskontenrahmen
  • Abgrenzung zum ideellen Bereich
  • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Erstellung des Rechnungsabschlusses und des Jahresabschlusses
  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Rücklagenbildung
  • Mittelverwendungsrechnung
  • Verwendungsnachweis
  • Erstellung von Steuererklärungen für gemeinnützige Einrichtungen
  • Erstellung von Umsatzsteuer- und Körperschaftserklärungen
  • Erstellung von Kostenrechnungen
  • Kassenprüfung und Berichtsprüfung
  • Bescheinigung von Spenden
  • Spendenhaftung
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Einholung verbindlicher Auskünfte vom Finanzamt
  • Korrespondenz und Anträge weiterer Behörden

Mit diesen weit gefassten Leistungen reagieren wir auf die komplexen Herausforderungen und Vorgaben, die mit der Gründung und Finanzierung eines Vereins einhergehen und behandeln Ihre steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anliegen zuverlässig und professionell. Unsere Full-Service-Kanzlei widmet sich als Steuerberatung für gemeinnützige Vereine, Organisationen und Einrichtungen ganzheitlich Ihren steuerlichen Fragen und Problemen – von der Gemeinnützigkeit, bis hin zu Einnahmen und Spenden.

So können Sie sich wieder voll und ganz Ihrem Ehrenamt widmen und mit Ihren Angeboten und Leistungen die Gemeinschaft begeistern.

Arbeiten Sie mit uns gemeinsam für das Gemeinwohl

Die Gemeinnützigkeit, Einnahmenplanung und steuerlichen Vergünstigungen gestalten sich in den unterschiedlichen Bereichen, in denen Vereine tätig sind und agieren, oft schwierig und kompliziert. Weitere Herausforderungen kommen durch die stetigen Änderungen und Bedingungen des Finanzamtes hinzu. Einen Steuerberater zur Hilfe zu ziehen, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist und auf die individuelle Situation im Vereine eingeht, kann aus diesen Gründen überaus ratsam sein. Mit Rümmeli & Partner an Ihrer Seite vereinfachen Sie den steuerlichen Aufwand Ihres Vereins und können sich Ihrer ehrenamtlichen Arbeit im Verein wieder mit vollem Einsatz widmen.

Bei unserer Konzeptgestaltung steht Ihre Gemeinnützigkeit jederzeit an erster Stelle. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen und der Wahrnehmung Ihrer steuerlichen Pflichten. Da auch uns das Gemeinwohl am Herzen liegt, stehen wir Ihnen mit jahrelanger Erfahrung im Vereinsrecht und Verbandsrecht beratend und unterstützend zur Seite. 

Anke Atzert
Assistentin der Geschäftsleitung

Anke Atzert

Assistentin der Geschäftsleitung
Montag – Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen

Persönliche Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich, wie wir Sie mit unserer individuellen Beratung sowie der digitalen Buchhatung unterstüzen können.
Sehr freundliche Beratung. Gut auf die individuelle Situation eingegangen und dadurch mit einem guten Gefühl nach dem Termin gegangen. Sehr schnelle, problemlose und zeitnahe Terminvereinbarung.
Christian S.
Verifizierter Mandant
Anke Atzert
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