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Digitaler Datenaustausch ab 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2026 werden Daten zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und Arbeitgebern vollständig digital übermittelt. Damit endet das bisherige Papierbescheinigungsverfahren. Für Unternehmen bedeutet das: Prozesse müssen sauber vorbereitet sein, sonst drohen Fehler und finanzielle Nachteile.

Was ändert sich konkret?

Ab dem 1. Januar 2026 werden Daten zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und Arbeitgebern vollständig digital übermittelt. Damit endet das bisherige Papierbescheinigungsverfahren. Für Unternehmen bedeutet das: Prozesse müssen sauber vorbereitet sein, sonst drohen Fehler und finanzielle Nachteile.Bisher wurden Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Papierform gemeldet.Ab 2026 läuft die Übermittlung automatisch digital – direkt zwischen Versicherungen, BZSt und Arbeitgebern.

Wichtig:

  • Nachmeldungen oder Korrekturen in Papierform sind nicht mehr zulässig.
  • Die Daten müssen sofort korrekt übermittelt werden.

Unternehmen sind damit stärker darauf angewiesen, dass ihre internen Abläufe und die eingesetzte Lohnabrechnungssoftware reibungslos funktionieren.

Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Lohnsoftware bereits entsprechende Schnittstellen unterstützt oder ob ein Update geplant ist.

Wer ist betroffen?

Die Umstellung betrifft alle, die an der Lohn- und Steuerdatenübermittlung beteiligt sind:

  • Arbeitgeber mit privatversicherten Arbeitnehmern
  • Steuerberater, die Meldungen übernehmen
  • Privatversicherte Arbeitnehmer, deren Daten korrekt übermittelt werden müssen

Kurz gesagt: Jeder, der in den Prozess eingebunden ist.

Tipp: Eine gemeinsame Abstimmung zwischen Unternehmen, Softwareanbieter und Steuerberater verhindert spätere Probleme.

Welche Risiken bestehen?

Fehlerhafte oder unvollständige Daten wirken sich direkt auf die Lohnabrechnung aus – beispielsweise durch falsche Steuerabzüge oder Probleme bei der Einkommensteuerveranlagung. Das kann zu finanziellen Nachteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen.

Tipp: Legen Sie im Unternehmen klar fest, wer die Richtigkeit der Meldungen prüft.

Wie bereitet man sich vor?

Damit der Umstieg reibungslos verläuft, sollten Arbeitgeber frühzeitig handeln:

  • Zuständigkeiten festlegen: Wer meldet künftig was?
  • Prozesse dokumentieren: Wie laufen interne und externe Datenflüsse?
  • Schnittstellen testen: Funktioniert der technische Austausch?
  • Schulungen einplanen: Alle Beteiligten müssen den Ablauf verstehen.

Gerade 2026 bietet sich an, um Testmeldungen oder interne Probeläufe durchzuführen. So lassen sich Schwachstellen rechtzeitig erkennen.

Unterstützung durch Rümmeli & Partner

Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um den digitalen Datenaustausch ab 2026.Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin – wir helfen Ihnen, Ihre Prozesse sicher und fehlerfrei aufzustellen.

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